Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
1.1. Vereinbarung
Der Vertrag zwischen 4planning und dem Ticketverkäufer bezüglich der Nutzung des Ticketmoduls und der dazugehörigen Dienstleistungen. Dieser Vertrag kann ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, ein Abonnement, eine digitale Registrierung oder eine andere schriftliche oder digitale Vereinbarung umfassen.
1.2. 4planung
Der Anbieter der Online-Softwarelösung 4planning, mit der Organisationen unter anderem Mitglieder, Benutzer, Gruppen, Veranstaltungen, Kommunikation, Dokumente, Beiträge, Tickets, Planung und andere organisatorische Prozesse verwalten können.
1.3. Ticketverkäufer
Die Organisation, der Verein, die Stiftung, der Sportverein, der Businessclub, das Unternehmen, die Institution oder eine andere Partei, die über 4planning Tickets für eine Veranstaltung, Aktivität oder Zusammenkunft anbietet, verwaltet oder verkauft.
1.4. Plattform
Die digitale Umgebung von 4planning, einschließlich der App, der Webanwendung, des Ticketmoduls, des öffentlichen Ticketshops, des iFrames, der Verwaltungsumgebung, der Scanfunktionalität und aller zugehörigen Komponenten.
1.5. Fahrkarte
Ein digitales oder physisches Zugangsticket, entweder mit oder ohne QR-Code, für oder in Zusammenhang mit einer Veranstaltung, die von oder im Namen des Ticketverkäufers organisiert und über 4planning angeboten oder verkauft wird.
1.6. Ticketkäufer
Die natürliche Person oder juristische Person, die über 4planning ein Ticket für eine Veranstaltung des Ticketverkäufers kauft, bucht oder erwirbt.
1.7. Ereignis
Jede Aktivität, jede Zusammenkunft, jedes Spiel, jedes Treffen, jedes Training, jede Aufführung, jede Feier, jede Geschäftsbesprechung oder jede andere Veranstaltung, für die der Ticketverkäufer über 4planning Tickets anbietet.
1.8. Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen, die 4planning dem Ticketverkäufer über das Ticketmodul oder in Verbindung damit erbringt, darunter die technische Bereitstellung von Ticketverkauf, Ticketverwaltung, Ticketkommunikation, Zahlungsabwicklung, Zugangskontrolle, Berichterstellung und Support.
1.9. Servicekosten
Die Fixen oder variablen Kosten, die 4planning dem Ticketverkäufer, dem Ticketerwerber oder einer Kombination davon für die Nutzung des Ticketmoduls und verwandter Dienste berechnen kann.
1.10. Buchungskosten
Die Fixkosten oder variablen Kosten, die mit der Bearbeitung, Verwaltung oder Abwicklung einer Ticketbestellung verbunden sind.
1.11. Transaktionskosten
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Bezahlung von Tickets über bestimmte Zahlungsmethoden oder Zahlungsanbieter anfallen.
Zahlungsanbieter
Ein externer Finanzdienstleister oder Zahlungsabwickler, der von 4planning mit der Abwicklung von Zahlungen, der Durchführung von Auszahlungen, der Durchführung von Kontrollen und der Verwaltung von Zahlungsströmen beauftragt wird.
1.13. KYC-Kontrolle
Der obligatorische Identifizierungs-, Verifizierungs- und Kontrollvorgang, der von einem Zahlungsdienstleister, einer Bank oder einem Finanzinstitut durchgeführt werden kann, um Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich der Regeln gegen Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
1.14. Rückerstattung
Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung an einen Ticketkäufer.
1.15. Rückbuchung
Eine Anfechtung, Rückbuchung oder Rückforderung einer Zahlung durch einen Ticketkäufer, eine Bank, ein Kartenunternehmen oder einen Zahlungsanbieter.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vorschläge, Gespräche, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen, Dienstleistungen, Rechtshandlungen und Nutzungsformen zwischen 4planning und dem Ticketverkäufer in Bezug auf das Ticketmodul.
2.2. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Organisationen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Organisationen haben diese Bedingungen Vorrang, soweit es um Ticketverkauf, Ticketverwaltung, Zahlungen, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Zugangskontrolle und Veranstaltungen geht.
2.3. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketverkäufers wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, 4planning hat diese schriftlich anerkannt.
2.4. Diese Bedingungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, beauftragten Dritten, Lieferanten und Hilfspersonen von 4planning.
2.5. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung vereinbaren, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so gut wie möglich entspricht.
4.2.6. 4planning darf diese Bedingungen einseitig ändern. Geänderte Bedingungen werden über die Website, per E-Mail oder über die App bekannt gegeben. Wenn Sie die Ticket-Modul nach Bekanntgabe weiterhin nutzen, gelten die geänderten Bedingungen als von Ihnen angenommen.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages
3.1. Angebote und Vorschläge von 4planning sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Wenn in einem Angebot eine Gültigkeitsdauer enthalten ist und das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen wird, verfällt das Angebot und 4planning darf die Bedingungen, Tarife und die Planung ändern.
3.3. Ein Vertrag kommt zustande, nachdem 4planning den Auftrag schriftlich oder digital bestätigt hat, nachdem Sie ein Angebot oder einen Vorschlag angenommen haben, nachdem Sie sich digital registriert haben oder nachdem 4planning mit der Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat.
3.4. Angebote und Vereinbarungen basieren auf den Informationen, die vom oder im Namen des Ticketverkäufers bereitgestellt wurden. Sie sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit dieser Informationen verantwortlich.
3.5. Eine Annahme, die von dem Angebot oder Vorschlag von 4planning abweicht, gilt als neues Angebot und als Ablehnung des ursprünglichen Angebots, es sei denn, 4planning bestätigt schriftlich etwas anderes.
3.6. Beschreibungen, Abbildungen, Preisangebote, Broschüren, Demonstrationen und andere Informationen über die Dienstleistungen sind so genau wie möglich, gelten jedoch nicht als verbindliche Zusagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 4 – Diensten en platform
4.1. 4planning stellt die Ticket-Modul zur Verfügung, womit Sie Tickets für Ihre Veranstaltungen erstellen, verwalten, anbieten, verkaufen, kontrollieren und administrieren können.
4.2. 4planning hat bei der Erbringung der Dienstleistungen eine Bemühungsverpflichtung, es sei denn, ein bestimmtes Ergebnis wurde schriftlich und ausreichend konkret vereinbart.
4.3. 4planning gewährt Ihnen Zugang zur Plattform über das Internet oder ein vergleichbares Netzwerk. Sie sind selbst für die erforderliche Ausrüstung, Internetverbindung, Software, Einstellungen und interne Organisation verantwortlich, um die Plattform nutzen zu können.
4.4. Sie sind dafür verantwortlich, alle Informationen, die Sie auf der Plattform einstellen oder einstellen lassen, zu überprüfen, einschließlich Veranstaltungsinformationen, Ticketpreise, Ticketarten, Mengen, Verkaufszeiträume, Altersgrenzen, Zugangsvoraussetzungen und Stornierungsbedingungen.
4.5. 4planning haftet nicht für Fehler in Informationen über Tickets, Preise, Veranstaltungen oder Bedingungen, die von oder in Ihrem Namen auf der Plattform veröffentlicht werden.
4.6. Sie müssen alle Informationen und Materialien bereitstellen, die für die Ausführung der Vereinbarung angemessen erforderlich sind. Dazu gehören auch Informationen über erwartete Spitzenzeiten beim Ticketverkauf, damit 4planning angemessene technische Maßnahmen ergreifen kann.
4.7. Sie erklären und gewährleisten, dass alle bereitgestellten Informationen und Materialien richtig, vollständig, aktuell und rechtmäßig sind und dass Sie befugt sind, diese Informationen und Materialien zu verwenden.
4.8. Die Nutzung der Plattform durch Sie, Ihre Administratoren, Mitarbeiter, Freiwilligen, Scanners und Ticketkäufer muss stets in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, den allgemeinen Bedingungen für Organisationen, den Bedingungen für Ticketkäufer und den Verfahren von 4planning erfolgen.
4.9. 4planning darf Testtickets für Ihre Veranstaltung erstellen, um die Funktionsweise des Ticketmoduls, des Zahlungsflusses, der Ticketgenerierung oder der Zugangskontrolle zu überprüfen, sofern dies die maximale Anzahl der verfügbaren Tickets nicht überschreitet.
Artikel 5 – Rolle von 4planning und Rolle des Ticketverkäufers
5.1. 4planning ist ausschließlich Anbieter der Plattform und des Ticketmoduls. 4planning ist kein Organisator, Mitveranstalter, Produzent, Ausführender oder inhaltlich verantwortlicher Akteur Ihrer Veranstaltung.
5.2. Sie sind voll verantwortlich für die Veranstaltung, den Inhalt des Angebots, die Ticketbedingungen, die Durchführung, die Sicherheit, den Einlass, die Genehmigungen, die Kommunikation mit Ticketerwerbern und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
5.3. Die Vereinbarung zum Kauf oder zur Reservierung eines Tickets kommt zwischen Ihnen und dem Ticketkäufer zustande, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
5.4. 4planning ist nicht haftbar für Schäden oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Veranstaltung, einschließlich Stornierung, Verschiebung, Änderung, Verweigerung des Zutritts, Sicherheitsmaßnahmen, inhaltliche Beschwerden, Warteschlangen, Kapazität, Erreichbarkeit oder Besuchererlebnis.
Sie sind verantwortlich für die Beantwortung und Bearbeitung von Fragen, Beschwerden, Anfragen und Ansprüchen von Ticketkäufern und Besuchern.
Artikel 6 – Zahlungsdienste und Identitätsprüfung
6.1. Für die Verarbeitung von Zahlungen kann 4planning einen oder mehrere Zahlungsanbieter nutzen. 4planning darf bestimmen, welcher Zahlungsanbieter für eine bestimmte Veranstaltung, ein bestimmtes Land, eine bestimmte Zahlungsmethode oder eine bestimmte Transaktionsart verwendet wird.
Durch die Nutzung des Ticketmoduls erklären Sie sich mit den geltenden Bedingungen, Verfahren und Kontrollen des jeweiligen Zahlungsanbieters einverstanden.
6.3. Der Zahlungsdienstleister kann zur Entgegennahme, Verarbeitung, Reservierung, Überprüfung und Auszahlung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf eingesetzt werden.
6.4. Sie müssen alle Informationen zur Verfügung stellen, die 4planning oder der Zahlungsdienstleister für Onboarding, Identifizierung, Verifizierung, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Risikobewertung, Steuerpflichten und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften benötigt.
6.5. Die Möglichkeit, Zahlungen zu erhalten oder Auszahlungen zu tätigen, hängt vom erfolgreichen Abschluss der erforderlichen KYC-Prüfungen ab.
6.6. Wenn Sie die erforderlichen Informationen nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig angeben, können 4planning und der Zahlungsanbieter Zahlungen verweigern, Auszahlungen aussetzen, Zahlungsmethoden sperren oder die Dienstleistung beenden.
6.7. Sie garantieren, dass alle Informationen, die Sie für die Zahlungsabwicklung und das Onboarding bereitstellen, einschließlich Unternehmensdaten, wirtschaftlich Berechtigten, Bankdaten und Kontaktdaten, richtig, vollständig und aktuell sind.
6.8. Sie müssen Änderungen an relevanten Daten unverzüglich an 4planning oder den Zahlungsanbieter weitergeben.
6.9. 4planning haftet nicht für Verzögerungen, Sperrungen, Ablehnungen, Überprüfungen, Einfrierungen oder Beschränkungen, die vom Zahlungsanbieter, der Bank, dem Kartenunternehmen oder einem anderen Finanzdienstleister auferlegt werden.
Artikel 7 – Risikomanagement, Rücklagen und Auszahlungen
7.1. Der Zahlungsanbieter kann fortlaufend Risikokontrollen für Transaktionen, Ticketverkäufe, Rückerstattungsquoten, Rückbuchungen, Sektorrisiken, Volumina, Beschwerden und andere relevante Umstände durchführen.
7.2. Auf der Grundlage dieser Kontrollen können Risikomaßnahmen ergriffen werden, wie die Anpassung von Auszahlungsfristen, die Einrichtung von Rücklagen, die vorübergehende Zurückhaltung von Beträgen oder die Einschränkung von Zahlungsmethoden.
7.3. Sicherheitsmaßnahmen können unmittelbar und ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten, wenn dies für Sicherheit, Betrugsprävention, Einhaltung von Vorschriften oder zum Schutz von Ticketkäufern, 4Planung, des Zahlungsanbieters oder Dritter erforderlich ist.
7.4. Indien het betaalplatform aanwijzingen heeft dat het financiële risico is toegenomen, dient u binnen de gestelde termijn alle redelijk gevraagde informatie te verstrekken, zoals financiële gegevens, evenementinformatie, vergunningsinformatie, bezoekersaantallen, contracten of andere bewijsstukken.
7.5. Sollten Sie die angeforderten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen, können Auszahlungen zurückgehalten und der Ticketverkauf eingeschränkt oder beendet werden.
7.6. Auszahlungen erfolgen gemäß der vereinbarten Auszahlungsfrequenz, sofern alle Bedingungen von 4planning und dem Zahlungsanbieter erfüllt sind.
7.7. Die gewählte Auszahlungsfrequenz hängt immer von den Bearbeitungszeiten, Kontrollen und Rücklagen des Zahlungsanbieters ab.
7.8. 4planning verrechnet Servicekosten, Buchungskosten, Transaktionskosten, Rückerstattungskosten, Rückbuchungskosten, Abonnementkosten, ausstehende Rechnungen und andere geschuldete Beträge mit auszuzahlenden Beträgen.
7.9. 4planning und der Zahlungsanbieter dürfen einen Teil der Ticketumsätze bis nach der Veranstaltung zurückbehalten, um mögliche Rückerstattungen, Rückbuchungen, Beschwerden, Erstattungen oder andere Verpflichtungen zu decken.
7.10. Bei erhöhtem Risiko, Betrugsverdacht, ungewöhnlichem Transaktionsvolumen, vielen Rückerstattungen oder Rückbuchungen, Annullierung einer Veranstaltung oder Beendigung des Ticketverkaufs dürfen 4planning und der Zahlungsanbieter einen größeren Teil oder den gesamten Ticketumsatz vorübergehend einbehalten.
7.11. Beträge auf Ihrem Konto oder Saldo können zur Abwicklung von Rückerstattungen an Ticketkäufer verwendet werden, bevor diese Beträge an Sie ausgezahlt werden.
7.12. 4planning ist nicht verpflichtet, eine Rückerstattung durchzuführen, wenn Ihr verfügbares Guthaben nicht ausreicht, um die Rückerstattung und eventuelle Kosten zu decken.
Artikel 8 – Entgelte, Preise und Kosten
8.1. Für die Nutzung der Ticket-Modul kann 4planning Gebühren erheben. Diese können Servicegebühren, Buchungsgebühren, Transaktionsgebühren, Abonnementgebühren, Modulgebühren, Rückerstattungsgebühren, Rückbuchungsgebühren oder andere vereinbarte Gebühren umfassen.
8.2. Die Höhe der Kosten wird in der Vereinbarung, dem Angebot, der Preisliste, den Ticketbestimmungen oder zusätzlichen Vereinbarungen festgelegt.
8.3. Sie können, soweit das Ticketmodul dies unterstützt, wählen, ob bestimmte Kosten von Ihnen getragen, dem Ticketkäufer weiterberechnet oder teilweise aufgeteilt werden.
4.8. 4planning kann die Tarife bei Bedarf, beispielsweise aufgrund geänderter Kosten von Zahlungsanbietern, geänderter Gesetzgebung, zusätzlicher Compliance-Anforderungen, Inflation, Erweiterung von Funktionalitäten oder geänderter Marktbedingungen, jederzeit anpassen.
8.5. Sie legen den Verkaufspreis Ihrer Tickets selbst fest, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.6. Sie sind für die korrekte Eingabe von Ticketpreisen, MwSt., Rabattcodes, Freikarten, bezahlten Tickets, Ticketlimits, Verkaufszeiträumen und eventuellen Zuschlägen verantwortlich.
8.7. Sollte das Guthaben auf Ihrem Konto nicht ausreichen, um fällige Gebühren an 4planning zu begleichen, müssen Sie den Restbetrag innerhalb der auf der Rechnung oder in der Vereinbarung angegebenen Frist begleichen.
8.8. Sollte keine Zahlungsfrist angegeben sein, gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum.
8.9. Sie können der Abrechnung ausschließlich innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als von Ihnen genehmigt.
8.10. Ein Widerspruch gegen eine Rechnung hemmt Ihre Zahlungsverpflichtung nicht.
8.11. Sollten Sie nicht rechtzeitig zahlen, geraten Sie automatisch in Verzug. 4planning ist dann berechtigt, gesetzliche Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten, Gerichtskosten und sonstige tatsächlich entstandene Kosten zu berechnen.
8.12. Sollten Sie säumig sein, Insolvenz anmelden, Zahlungsaufschub beantragen, Ihr Unternehmen einstellen oder Ihre Organisation aufgelöst werden, sind alle Forderungen von 4planning sofort fällig.
Artikel 9 – Kostenlose Tickets und faire Nutzung
9.1. Das Ticketmodul kann die Möglichkeit bieten, kostenlose Tickets, Einladungen oder QR-Codes zu erstellen.
9.2. 4planning kann die Anzahl der kostenlosen Tickets, Testtickets, Einladungen, QR-Codes oder Scans begrenzt, die Sie ohne zusätzliche Kosten verwenden können.
9.3. Sollte Ihre Nutzung nach Ermessen von 4planning über die normale oder angemessene Nutzung hinausgehen, kann 4planning zusätzliche Kosten in Rechnung stellen oder die Nutzung einschränken.
9.4. Die Fair-Use-Regelung soll übermäßigen Verbrauch von Serverkapazität, Support, Speicherplatz, E-Mail-Verkehr, Scanverkehr und anderen Plattformkomponenten verhindern.
9.5. 4planning kann zusätzliche Bedingungen oder Gebühren für Großveranstaltungen, Spitzenlasten, eine große Anzahl kostenloser Tickets oder eine abweichende Nutzung erheben.
Artikel 10 – Annullierung, Änderung, Rückerstattungen und Rückbuchungen
10.1. Sie sind vollständig verantwortlich für die Stornierung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Veranstaltung.
10.2. Falls eine Veranstaltung abgesagt, geändert oder verschoben wird, müssen Ticketkäufer rechtzeitig, klar und vollständig informiert werden.
10.3. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Rückerstattungsrichtlinien festzulegen, zu kommunizieren und umzusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.4. 4planning kann Ihnen die Möglichkeit bieten, verkaufte Tickets ganz oder teilweise zu erstatten.
10.5. 4planning ist nicht verpflichtet, Servicegebühren, Buchungsgebühren oder Transaktionskosten zu erstatten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wurde schriftlich anders vereinbart.
10.6. Wenn Sie sich entscheiden, auch Servicegebühren, Buchungsgebühren oder Transaktionsgebühren an Ticketkäufer zurückzuerstatten, stellen Sie sicher, dass hierfür ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
10.7. 4planning kann für Rückerstattungen verwaltungstechnische oder technische Gebühren berechnen.
10.8. 4planning bearbeitet Rückerstattungen nur, wenn genügend Guthaben vorhanden ist oder wenn Sie die erforderlichen Beträge im Voraus an 4planning bezahlt haben.
10.9. Bei einer Rückbuchung darf 4planning den Wert des Tickets, alle Servicegebühren, Verwaltungskosten, Rückbuchungsgebühren und sonstige Kosten mit Ihrem Guthaben oder zukünftigen Auszahlungen verrechnen.
10.10. Sie müssen 4planning alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Bearbeitung von Rückerstattungen, Rückbuchungen, Beschwerden, Zahlungsstreitigkeiten und Betrugsuntersuchungen erforderlich sind.
10.11. Alle finanziellen Folgen von Rückerstattungen, Rückbuchungen, Zahlungsstreitigkeiten und Beschwerden von Ticketkäufern gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 4planning vor.
Artikel 11 – Zugangskontrolle und Scannen
11.1. Das Ticketmodul kann Funktionen für QR-Codes, Scannen, Ticketvalidierung, Scannerkonten und Zugangsregistrierung enthalten.
11.2. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Zugangskontrolle bei Ihrer Veranstaltung.
11.3. Sie sind verantwortlich für die korrekte Einrichtung, Nutzung und Verwaltung von Scannern, Scanner-Konten, Zugriffsrechten, Internetverbindungen, Geräten und Personal.
11.4. 4planning haftet nicht für fehlerhaftes Scannen, unzureichende Internetverbindung, leere Batterien, Missbrauch von Scannerkonten, menschliche Fehler, doppelte Zugänge, verweigerte Zugänge oder operative Probleme während der Veranstaltung.
11.5. Sie müssen selbst für ausreichende Ausrüstung, Internetverbindung, Personal und Verfahren für eine ordnungsgemäße Zugangskontrolle sorgen.
11.6. Indien 4planning op uw verzoek apparatuur, scanners, powerbanks of andere materialen beschikbaar stelt, blijven deze eigendom van 4planning, tenzij schriftelijk anders is overeengekomen.
11.7. Sie müssen die zur Verfügung gestellten Materialien sorgfältig verwenden, in gutem Zustand halten und nach Ende der Veranstaltung rechtzeitig zurückgeben.
11.8. Schäden, Verlust, Diebstahl oder nicht rechtzeitige Rückgabe von bereitgestellten Materialien gehen zu Ihren Lasten.
11.9. 4planning darf eine Kaution, Reservierung oder Einbehaltung für bereitgestellte Materialien anwenden.
11.10. Sollten Sie zusätzliche Unterstützung, Personal, Ausstattung oder technische Hilfe beim Zugang wünschen, muss dies rechtzeitig und schriftlich beantragt werden. 4planning ist nicht verpflichtet, solche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
Artikel 12 – Sitzplatzauswahl und zusätzliche Ticketfunktionen
Falls das Ticketmodul Funktionen für Sitzplatzauswahl, Zonenaufteilung, Grundrisse, Zeitschlitze, Kapazitätsmanagement oder andere zusätzliche Ticketfunktionen bietet, sind Sie für deren korrekte Einrichtung und Überprüfung verantwortlich.
12.2. Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung korrekter Grundrisse, Fächer, Sitzplätze, Kapazitäten, Nummerierungen und sonstiger relevanter Informationen.
12.3. Indien 4planning auf Anfrage Unterstützung bei der Einrichtung von Sitzplatzreservierung, Grundrissen oder anderen Zusatzfunktionen anbietet, können dafür zusätzliche Gebühren erhoben werden.
12.4. 4planning haftet nicht für Fehler bei Sitzplätzen, doppelten Buchungen, falschen Sektoreinteilungen, falscher Kapazität oder fehlerhaften Einstellungen, die von Ihnen oder in Ihrem Namen bereitgestellt oder genehmigt wurden.
Artikel 13 – Berichterstattung und Verwaltung
13.1. Während der Laufzeit der Vereinbarung haben Sie über die Plattform Zugriff auf Informationen über den Verkaufsstatus, die Anzahl verkaufter Tickets, Transaktionen, Besucherdaten, Scans und andere verfügbare Berichte.
13.2. Die Verfügbarkeit und der Inhalt von Berichten hängen von den Funktionen des Ticketmoduls und den über den Zahlungsanbieter verfügbaren Daten ab.
13.3. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Berichte zu prüfen, herunterzuladen, zu speichern und zu verarbeiten, die für Ihre Buchhaltung, Steuerpflichten, Veranstaltungsplanung oder interne Rechenschaftspflicht erforderlich sind.
Rechnungen, Berichte, Mitteilungen und andere Kommunikationen zwischen 4planning und Ihnen können digital per E-Mail, über die App, die Plattform oder eine andere digitale Umgebung erfolgen.
13.5. Wenn Sie Unterstützung bei Berichten, Marketing-Tracking, Pixeln, serverseitigem Tracking, Exporten oder zusätzlichen Analysen anfordern, darf 4planning dafür zusätzliche Kosten berechnen.
Artikel 14 – Privatsphäre und persönliche Daten
14.1. Bei Ticketverkäufen über 4planning werden personenbezogene Daten von Ticketkäufern und Besuchern verarbeitet.
14.2. Sie sind grundsätzlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die im Rahmen Ihrer Veranstaltung und des Ticketverkaufs verarbeitet werden.
14.3. 4planning verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, soweit dies für die Bereitstellung des Ticketmoduls und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlich ist.
Soweit 4planning personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder die zusätzlichen Datenschutzvereinbarungen zwischen 4planning und Ihnen.
14.5. Sie sind verantwortlich dafür, Ticketkäufer und Besucher über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
14.6. Sie sind dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu bestimmen, einschließlich Daten, die Sie über zusätzliche Ticketerstellungsfelder abfragen.
14.7. Wenn Sie besondere, sensible oder ergänzende personenbezogene Daten abfragen, sind Sie für deren Notwendigkeit, Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sicherheit verantwortlich.
14.8. Sie garantieren, dass der Inhalt, die Nutzung und die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
14.9. 4planning ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung, der Risiken und des Stands der Technik.
14.10. 4planning wird Sie im Rahmen des Angemessenen und Gesetzlich Erforderlichen bei Anfragen von Betroffenen, Datenpannen, Sicherheitsvorfällen, Audits und sonstigen Datenschutzpflichten unterstützen. 4planning darf hierfür angemessene Kosten in Rechnung stellen.
14.11. Indien 4planning een beveiligingsincident of datalek ontdekt dat betrekking heeft op persoonsgegevens die namens u worden verwerkt, zal 4planning u hierover zo spoedig mogelijk informeren.
14.12. Sie gestatten 4planning die Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern zur Erbringung der Dienstleistungen, wie z.B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Dienste und technische Anbieter.
14.13. 4planning darf personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder verarbeiten lassen, sofern dies im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen geschieht.
14.14. 4planning darf personenbezogene Daten auch für eigene berechtigte Interessen verarbeiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, beispielsweise für Sicherheit, Betrugsprävention, Analysen, zur Verbesserung der Plattform und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Artikel 15 – Geistiges Eigentum
15.1. Alle intellektuellen Eigentumsrechte an 4planning, der Plattform, dem Ticketmodul, Software, Quellcode, Designs, Schnittstellen, Dokumentation, Handelsnamen, Logos und technischen Lösungen verbleiben im Eigentum von 4planning oder ihren Lizenzgebern.
15.2. Sie erhalten ausschließlich ein beschränktes, nicht-exklusives, nicht-übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer der Vereinbarung.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die Plattform oder das Ticketmodul zu kopieren, zu modifizieren, zu vermieten, zu verkaufen, weiter zu lizenzieren, Reverse-Engineering zu betreiben, nachzubauen oder auf andere Weise außerhalb der vereinbarten Zwecke zu nutzen.
15.4. Alle Rechte an Inhalten, Logos, Bildern, Texten und Veranstaltungsinformationen, die Sie selbst bereitstellen, bleiben bei Ihnen oder Ihren Rechteinhabern.
15.5. U verleent 4planning het recht om geleverde inhoud te gebruiken voor zover dit nodig is voor de uitvoering van de overeenkomst, waaronder het tonen van evenementinformatie, tickets, bevestigingen en communicatie richting ticketkopers.
15.6. Sie garantieren, dass Sie berechtigt sind, alle bereitgestellten Inhalte zu verwenden und stellen 4planning von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder anderer Rechte frei.
Artikel 16 – Gewährleistung und Verfügbarkeit
16.1. 4planning wird die Dienstleistungen mit der Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen, die von einem professionellen Dienstleister erwartet werden dürfen.
16.2. 4planning garantiert nicht, dass die Plattform oder die Ticketmodul immer ohne Unterbrechung, fehlerfrei oder ohne Störungen verfügbar ist.
16.3. 4planning kann die Plattform oder Teile davon für geplante oder ungeplante Wartung, Änderungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Verbesserungen vorübergehend außer Betrieb nehmen.
16.4. 4planning darf Funktionalitäten der Plattform und der Ticketmodul ändern, erweitern, beschränken oder entfernen, sofern der Kern der Dienstleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
16.5. Beide Parteien werden sich bemühen, vereinbarte Fristen und Zeitpläne einzuhalten. Fristen sind nicht verbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
16.6. Die Erfüllung der Verpflichtungen durch 4planning ist auch von der rechtzeitigen und korrekten Mitwirkung, Information und Genehmigung durch den Ticketverkäufer abhängig.
16.7. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt 4planning keine Gewährleistungen für die Eignung für einen bestimmten Zweck, kommerzielle Ergebnisse, Verkaufsvolumen, Besucherzahlen, Konversionen oder fehlerfreie Funktion.
Artikel 17 – Haftung
4planning haftet ausschließlich, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen ein direkter Schaden entstanden ist, der die unmittelbare Folge einer zurechenbaren Nichterfüllung durch 4planning ist.
17.2. 4planning haftet nicht für Fehler, die sich auf Informationen über Tickets, Ticketpreise, Veranstaltungsdetails, Zugangsvoraussetzungen, Kapazität, Verkaufseinstellungen oder andere von Ihnen oder in Ihrem Namen eingegebene, bereitgestellte oder genehmigte Daten beziehen.
17.3. 4planning haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung selbst stehen, einschließlich Annullierung, Verlegung, Sicherheit, Zugang, Durchführung, Besucherbeschwerden, Genehmigungen, Belästigung, Verletzung, Kommunikation oder betriebliche Probleme.
17.4. 4planning haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust, Vertrauensverlust, Betriebsstillstand oder Schäden durch Ansprüche Dritter.
17.5. 4planning haftet nicht für Schäden, die ganz oder teilweise durch von Ihnen vorgeschriebene Arbeitsmethoden, Einstellungen, Lieferanten, Hilfspersonen, Materialien, Systeme oder externe Links verursacht werden.
17.6. 4planning haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidriges Handeln von Nutzern, Ticketkäufern, Besuchern, Mitarbeitern, Freiwilligen oder anderen Personen verursacht werden, denen Sie den Zugang zur Plattform gewährt haben.
17.7. Sofern 4planning haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung von 4planning ausgezahlt wird.
17.8. Wenn keine Versicherungsleistung erbracht wird, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den Sie 4planning in den drei Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betreffenden Dienstleistungen gezahlt haben, mit einem Höchstbetrag von 5.000 €.
17.9. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von 4planning vorliegt.
17.10. Ansprüche auf Schadensersatz verfallen ein Jahr nach dem Tag, an dem Sie die Schäden und die mögliche Haftung von 4planning kannten oder hätten kennen müssen.
Artikel 18 – Freistellung
18.1. Sie stellen 4planning von allen Ansprüchen Dritter frei, wie z.B. Ticketkäufer, Besucher, Aufsichtsbehörden, Zahlungsanbieter, Lieferanten und andere Dritte, die direkt oder indirekt mit Ihrer Veranstaltung, dem Ticketverkauf, Ticketinformationen, Rückerstattungsrichtlinien, Zugangskontrollen oder der Nutzung des Ticketmoduls verbunden sind.
18.2. Dieser Haftungsausschluss gilt unter anderem für Ansprüche wegen Stornierung, Verschiebung, Zugang, Rückerstattungen, Rückbuchungen, personenbezogener Daten, Sicherheit, Genehmigungen, Steuern, Urheberrechten, Verbraucherrechten, irreführender Informationen und Beschwerden von Ticketkäufern.
18.3. Sie erstatten allen Schaden, Kosten, Bußgelder, Forderungen, Anwaltskosten und Verwaltungskosten, die 4planning im Zusammenhang mit einem Anspruch erleidet, der unter dieser Freistellung fällt.
18.4. 4planning darf Schadenersatz, Kosten oder offene Beträge mit Ihrem Guthaben, Auszahlungen oder anderen Beträgen verrechnen, die 4planning Ihnen schuldet.
Artikel 19 – Höhere Gewalt
4planning haftet nicht und ist nicht zur Erfüllung verpflichtet im Falle höherer Gewalt.
19.2. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand außerhalb des Einflussbereichs von 4planning, der die Erfüllung ganz oder teilweise verhindert oder unzumutbar erschwert.
19.3. Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Internetausfälle, Hosting-Probleme, Stromausfälle, Brand, Überschwemmung, Streiks, Krankheit von Personal, Krieg, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, gesetzliche Beschränkungen, Cyberkriminalität, DDoS-Angriffe, Störungen bei Lieferanten, Störungen bei Zahlungsanbietern, Verzögerungen bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte und andere unvorhergesehene Umstände.
19.4. Störungen, Einschränkungen, Einfrierungen, Kontrollen oder Verzögerungen bei Zahlungsanbietern, Banken oder Finanzinstituten gelten ebenfalls als höhere Gewalt für 4planning.
19.5. Wenn ein Fall höherer Gewalt länger als dreißig Tage andauert, dürfen beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen, ohne Anspruch auf Schadensersatz zu haben.
Artikel 20 – Aussetzung und Beendigung
Im Falle des Falles, dass 4planning nach vernünftigem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass der Auftrag nicht mehr vertretbar, rechtmäßig oder durchführbar ist, behält sich 4planning das Recht vor, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder seine Verpflichtungen auszusetzen.
4planning kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen oder aussetzen, wenn Sie gegen diese Bedingungen oder den Vertrag verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Mahnung beheben.
4planning kann den Vertrag bei einer schwerwiegenden oder irreparablen Verletzung mit sofortiger Wirkung ohne weitere Mahnung kündigen oder aussetzen.
20.4. 4planning kann die Vereinbarung nach eigenem Ermessen beenden oder aussetzen, wenn:
- Sie Insolvenz beantragt oder für insolvent erklärt wird;
- u surseance van betaling aanvraagt of verkrijgt;
- Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation wird aufgelöst oder beendet;
- Sie Gläubigern eine Vereinbarung anbietet;
- auf einen wesentlichen Teil Ihres Vermögens wird eine Pfändung gelegt;
- Ihr Unternehmen oder ein wesentlicher Teil davon wird verkauft oder übertragen;
- Sie die erforderlichen KYC-Prüfungen nicht abschließen;
- der Zahlungsanbieter Ihre Onboarding verweigert oder Zahlungsdienste beendet;
- von Betrug, Missbrauch, illegalem Ticketverkauf oder einem ernsthaften Reputationsrisiko gesprochen wird;
- 4PLANNING, falls es durch Gesetzgebung, eine Aufsichtsbehörde, einen Zahlungsdienstleister oder eine andere zuständige Partei dazu verpflichtet wird.
20.5. Bei Beendigung werden alle Forderungen von 4planning sofort fällig.
20.6. Beendigung entbindet Sie nicht von Verpflichtungen, die vor der Beendigung entstanden sind, einschließlich Zahlungsverpflichtungen, Rückerstattungsverpflichtungen, steuerlichen Verpflichtungen, Datenschutzverpflichtungen und Freistellungsverpflichtungen.
20.7. 4planning kann beim Beenden des Zugangs zur Ticketmodul beschränken oder beenden und Daten löschen, anonymisieren oder unzugänglich machen, soweit gesetzlich zulässig.
20.8. Indien 4planning als gevolg van beëindiging reeds gemaakte kosten, lopende verplichtingen of kosten van derden niet redelijkerwijs kan voorkomen, komen deze kosten voor uw rekening.
Artikel 21 – Aufbewahrungsfristen nach Beendigung
21.1. Nach Beendigung der Vereinbarung darf 4planning Daten aufbewahren, soweit dies für die Verwaltung, gesetzliche Verpflichtungen, steuerliche Aufbewahrungspflichten, Beweisführung, Betrugsprävention, Streitigkeiten oder die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Zahlungsanbietern erforderlich ist.
Soweit gesetzlich zulässig, kann 4planning Daten bis zu sieben Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Daten beziehen, zu administrativen und steuerlichen Zwecken speichern.
21.3. 4plan wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um gespeicherte Daten vertraulich und sicher zu behandeln.
21.4. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Berichte, Besucherdaten, Transaktionen und andere Daten, die Sie für Ihre eigene Buchführung benötigen, rechtzeitig herunterzuladen und zu speichern.
Artikel 22 – Sonstige Bestimmungen
22.1. Diese Bedingungen enthalten keine Bestimmung zugunsten Dritter, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders angegeben.
22.2. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie von 4planning schriftlich oder digital bestätigt wurden.
22.3. Die Nichtausübung oder die nicht unmittelbare Ausübung eines Rechts durch 4planning bedeutet nicht, dass 4planning auf dieses Recht verzichtet.
22.4. Sie dürfen Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 4planning abtreten, verpfänden oder anderweitig Dritten zugänglich machen.
4planning darf ihre Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung an eine Gruppengesellschaft, einen Rechtsnachfolger oder eine dritte Partei übertragen, die die Dienstleistung fortsetzt.
Artikel 23 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
23.1. Auf der Grundlage dieser Bedingungen, der Vereinbarung und aller Rechtsbeziehungen zwischen 4planning und dem Ticketverkäufer gilt ausschließlich niederländisches Recht.
23.2. Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten zunächst in gegenseitiger Absprache zu lösen.
23.3. Wenn ein Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, wird der Streit dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem 4planning ansässig ist, vorgelegt, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Artikel 24 – Kontakt
24.1. Bei Fragen zu diesen Bedingungen oder der Nutzung des Ticketmoduls kontaktieren Sie uns bitte über info@4planning.nl.
Inkrafttretensdatum: 01-01-2025