Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
1.1. 4planung
Der Anbieter der Online-Softwarelösung 4planning, mit der Organisationen unter anderem Mitglieder, Benutzer, Gruppen, Veranstaltungen, Kommunikation, Dokumente, Beiträge, Tickets, Planung und andere organisatorische Prozesse verwalten können.
1.2. Organisation
Jede Vereinigung, Stiftung, Sportverein, Businessclub, Unternehmen, Institution oder andere Organisation, die eine Vereinbarung mit 4planning über die Nutzung der Dienste schließt.
1.3. Benutzer
Jede natürliche Person, die durch oder im Namen der Organisation Zugang zu 4planning erhält, wie Mitglieder, Mitarbeiter, Freiwillige, Administratoren, Gruppenadministratoren, Kunden oder andere Beteiligte.
1.4. Administrator
Ein Benutzer, dem von der Organisation bestimmte Administratorrechte innerhalb von 4planning gewährt werden, zum Beispiel für Mitgliederverwaltung, Kommunikation, Veranstaltungen, Dokumente, Tickets, Beiträge oder Einstellungen.
1.5. Vereinbarung
Jeder schriftliche oder digitale Termin zwischen 4planning und der Organisation bezüglich der Nutzung der Dienste.
1.6. Dienstleistungen
Alle Funktionalitäten, Module, Software, Unterstützung und Zusatzleistungen, die 4planning der Organisation zur Verfügung stellt.
1.7. App
Die digitale 4planning-App oder Webanwendung, in der die Organisation ihre Prozesse, Kommunikation, Benutzer und Daten verwaltet.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und Arbeiten von 4planning an Organisationen.
2.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder digital von 4planning bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Organisation werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, 4planning hat diese schriftlich angenommen.
2.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages
3.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Verein ein Angebot, einen Vorschlag, eine Registrierung, eine Auftragsbestätigung oder eine andere digitale oder schriftliche Vereinbarung mit 4planning annimmt.
3.2. Angebote und Vorschläge von 4planning sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.
3.3. Die Organisation gewährleistet, dass alle Daten, die sie 4planning zur Verfügung stellt, richtig, vollständig und aktuell sind.
3.4. Sollte die Organisation unrichtige oder unvollständige Angaben machen, ist 4planning berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, anzupassen oder zu beenden.
Artikel 4 – Nutzung von 4planning
4.1. 4planning gewährt der Organisation ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der Dienste für die Dauer der Vereinbarung.
4.2. Die Organisation darf 4planning ausschließlich für normale organisatorische, administrative, kommunikative und Planungszwecke innerhalb ihrer eigenen Organisation nutzen.
4.3. Der Organisation ist es nicht gestattet, 4planning für rechtswidrige Aktivitäten, irreführende Kommunikation, Spam, Verletzung von Rechten Dritter oder Handlungen zu nutzen, die den Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf von 4planning beeinträchtigen könnten.
4.4. Die Organisation ist verantwortlich für die Nutzung von 4planning durch ihre Benutzer, Administratoren, Mitarbeiter, Freiwilligen und andere Personen, denen sie Zugang gewährt.
4.5. Die Organisation muss sicherstellen, dass Benutzer die App sorgfältig verwenden und keine Daten hochladen, teilen oder verbreiten, die unrechtmäßig, beleidigend, diskriminierend, bedrohlich, schädlich sind oder gegen diese Bedingungen verstoßen.
Artikel 5 – Beherrschungsrechten und Verantwortlichkeiten
5.1. Die Organisation bestimmt selbst, welche Benutzer Zugang zu 4planning erhalten und welche Rollen, Rechte und Befugnisse diesen Benutzern zugewiesen werden.
5.2. Die Organisation ist verantwortlich für das richtige Einstellen von Benutzerrechten, Verwalterrollen, Gruppenrechten und Zugangseinstellungen, deren Überprüfung und Aktualisierung.
5.3. 4planning ist nicht verantwortlich für Schäden, Datenverlust, unerwünschte Änderungen oder unerwünschten Zugriff durch falsch eingerichtete Rechte oder fahrlässige Verwaltung durch die Organisation.
5.4. Die Organisation ist dafür verantwortlich, Benutzerkonten rechtzeitig zu löschen oder anzupassen, wenn Benutzer keinen Zugriff mehr auf die App haben dürfen.
Artikel 6 – Anmeldedaten und Sicherheit
6.1. Die Organisation und ihre Benutzer sind für die vertrauliche Behandlung von Anmeldedaten verantwortlich.
6.2. Anmeldeinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder von anderen Personen als dem Benutzer, dem das Konto zur Verfügung gestellt wurde, verwendet werden.
6.3. Die Organisation muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf 4planning zu verhindern.
6.4. Wenn die Organisation vermutet, dass ein Missbrauch, unbefugter Zugriff oder ein Sicherheitsvorfall vorliegt, muss sie 4planning so bald wie möglich benachrichtigen.
6.5. 4planning kann Konten, Funktionen oder Zugänge vorübergehend sperren, falls dies für die Sicherheit, Kontinuität oder Integrität der Dienste erforderlich ist.
Artikel 7 - Dienstleistungen, Verfügbarkeit und Wartung
7.1. 4planning bemüht sich, die Dienste sorgfältig, professionell und so gut wie möglich zur Verfügung zu stellen.
7.2. 4planning garantiert nicht, dass die Dienste immer unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder ohne Störungen verfügbar sind.
7.3. 4planning kann Wartungen, Aktualisierungen, Verbesserungen oder Änderungen an den Diensten durchführen. Soweit möglich werden geplante Arbeiten im Voraus angekündigt.
7.4. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Sicherheitsrisiken oder technischer Notwendigkeit, darf 4planning Wartungsarbeiten oder Änderungen ohne vorherige Ankündigung durchführen.
7.5. 4planning ist berechtigt, Funktionalitäten zu verbessern, zu ändern, zu ersetzen oder zu entfernen, vorausgesetzt, der Kern der vereinbarten Dienstleistung wird nicht wesentlich beeinträchtigt.
Artikel 8 – Unterstützung und Beistand
8.1. 4planning bietet Unterstützung für die Organisation gemäß der Vereinbarung, des Angebots oder der zusätzlichen Absprachen.
8.2. Supportfragen müssen über die von 4planning dafür vorgesehenen Kanäle eingereicht werden.
8.3. 4planung bemüht sich, Supportanfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten, garantiert jedoch keine Lösung innerhalb einer bestimmten Frist, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
8.4. 4planning ist nicht verpflichtet Unterstützung anzubieten bei Problemen, die entstanden sind durch falsche Nutzung, externe Verknüpfungen, Einstellungen von Dritten, Geräte der Organisation oder Handlungen außerhalb des Einflusses von 4planning.
Artikel 9 – Preise, Bezahlung und Rechnungsstellung
9.1. Die Preise für die Nutzung von 4planning werden im Angebot, Vertrag oder dem gewählten Abonnement festgelegt.
9.2. Alle genannten Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und sonstige staatliche Abgaben.
9.3. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung oder in der Vereinbarung genannten Zahlungsfrist zu erfolgen.
9.4. Spätestens dann, wenn die Organisation nicht rechtzeitig zahlt, ist sie von Rechts wegen in Verzug. 4planning ist in diesem Fall berechtigt, gesetzliche Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und eventuell sonstige Kosten in Rechnung zu stellen.
9.5. Bei Zahlungsverzug darf 4planning den Zugang zu den Diensten ganz oder teilweise aussetzen, bis alle offenen Beträge beglichen sind.
9.6. Die Aussetzung der Dienste entbindet die Organisation nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen.
Artikel 10 – Abonnement, Laufzeit und Kündigung
10.1. Die Vereinbarung wird für die in Angebot, Vereinbarung oder dem gewählten Abonnement genannte Dauer abgeschlossen.
10.2. Sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart ist, wird die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
10.3. Die Kündigung muss schriftlich oder digital unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen.
10.4. 4planning darf die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen, wenn die Organisation diese Bedingungen ernsthaft oder wiederholt verletzt.
10.5. Bei Beendigung des Vertrages erlischt das Recht der Organisation zur Nutzung von 4planning.
10.6. Bereits erbrachte Dienstleistungen, laufende Abonnementperioden und ausstehende Beträge bleiben fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 11 – Daten, Inhalt und Verantwortung
11.1. Die Organisation bleibt verantwortlich für alle Daten, Dokumente, Nachrichten, Bilder, Mitgliederinformationen, Veranstaltungen, Ticketinformationen, Beitragsdaten und andere Inhalte, die sie oder ihre Benutzer in 4planning einstellen.
11.2. Die Organisation gewährleistet, dass sie berechtigt ist, diese Daten und Inhalte in 4planning zu verarbeiten, zu speichern und zu verwenden.
11.3. Die Organisation ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Daten verantwortlich, die sie in 4planning verarbeitet.
11.4. 4planning ist nicht verantwortlich für Inhalte, die von der Organisation oder ihren Nutzern eingestellt, gesendet, geteilt oder veröffentlicht werden.
11.5. 4planning darf Inhalte entfernen, sperren oder unzugänglich machen, wenn diese nach Ermessen von 4planning unrechtmäßig sind oder gegen diese Bedingungen verstoßen.
Artikel 12 – Privatsphäre und Datenschutz
Soweit 4planning personenbezogene Daten im Auftrag der Organisation verarbeitet, geschieht dies in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung.
12.2. Der Organisation ist grundsätzlich für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die sie über 4planning verarbeitet.
In diesem Fall handelt 4planning als Verarbeiter, es sei denn, die Art einer spezifischen Verarbeitung ergibt etwas anderes.
12.4 Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder ergänzenden Datenschutzvereinbarungen festgehalten.
12.5. Die Organisation ist selbst dafür verantwortlich, ihre Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb von 4planning zu informieren.
12.6. Der Organisation obliegt es, alle notwendigen Genehmigungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen.
Artikel 13 – Koppelingen en diensten van derden
13.1. 4planning kann Dienste von Drittanbietern wie Schnittstellen, Zahlungsanbietern, Kalenderintegrationen, Kommunikationsplattformen, Hosting-Anbietern oder anderen Diensten nutzen.
13.2. 4planning ist nicht verantwortlich für Störungen, Änderungen, Einschränkungen, Kosten oder Fehler in Diensten Dritter, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 4planning vor.
13.3. Wenn ein externer Dienst seine Bedingungen, Preise, Funktionsweise oder Verfügbarkeit ändert, darf 4planning die Folgen davon in seiner eigenen Dienstleistung umsetzen.
Artikel 14 – Geistiges Eigentum
14.1. Alle intellectuele eigendomsrechten met betrekking tot 4planning, waaronder software, broncode, ontwerpen, documentatie, teksten, handelsnamen, logo's, interfaces en technische oplossingen, blijven eigendom van 4planning of haar licentiegevers.
14.2. Die Organisation erhält ausschließlich ein Nutzungsrecht für die Dauer der Vereinbarung.
14.3. Es ist der Organisation nicht gestattet, 4planning zu kopieren, zu ändern, zu verkaufen, zu vermieten, weiter zu lizenzieren, zu dekonstruieren oder auf andere Weise außerhalb der vereinbarten Zwecke zu nutzen.
14.4. Inhalte, Logos, Texte, Abbildungen und Daten, die von der Organisation bereitgestellt werden, bleiben Eigentum der Organisation oder ihrer Rechtsnachfolger.
Artikel 15 – Haftung
15.1. 4planning erbringt die Dienstleistungen mit der Sorgfalt, die von einem professionellen Dienstleister erwartet werden darf.
15.2. 4planning haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Dienste, fehlerhafte Einstellungen, falsche Daten, Handlungen von Benutzern oder Entscheidungen der Organisation entstehen.
15.3. Die Haftung von 4planning ist auf direkte Schäden und auf maximal den Betrag beschränkt, den das Unternehmen in den drei Monaten vor dem schadenverursachenden Ereignis an 4planning gezahlt hat, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
15.4. 4planning ist nicht haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Schäden durch Ansprüche Dritter.
15.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von 4planning vorliegen.
Artikel 16 – Freistellung
16.1. Der Verein stellt 4planning von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung von 4planning durch den Verein oder seine Nutzer ergeben.
16.2. Dieser Haftungsausschluss gilt unter anderem für Ansprüche im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten, falschen Daten, Datenschutzbeschwerden, Verletzung von Rechten Dritter oder Nichteinhaltung dieser Bedingungen.
Artikel 17 – Höhere Gewalt
17.1. 4planning ist nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
17.2. Unter höhere Gewalt fallen unter anderem: Störungen von Internetverbindungen, Hostingprobleme, Stromausfälle, Cyberangriffe, DDoS-Angriffe, Störungen bei Dritten, behördliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe und andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von 4planning.
Wenn die höhere Gewalt länger als dreißig Tage andauert, dürfen beide Parteien den Vertrag schriftlich und ohne Anspruch auf Schadenersatz kündigen.
Artikel 18 – Änderung der Bedingungen
18.1. 4planning darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.
18.2. Änderungen werden über die Website, per E-Mail oder über die App bekannt gegeben.
18.3. Wenn die Organisation nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntmachung widerspricht, gilt sie als die geänderten Bedingungen angenommen.
18.4. Stimmt die Organisation einer wesentlichen Änderung nicht zu, kann sie den Vertrag zu dem Datum kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten, es sei denn, die Änderung ist aus gesetzlichen, sicherheitstechnischen oder technischen Gründen erforderlich.
Artikel 19 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
19.1. Für alle Vereinbarungen, Dienstleistungen und Rechtsbeziehungen zwischen 4planning und der Organisation gilt ausschließlich niederländisches Recht.
19.2. Parteien werden versuchen, Streitigkeiten zuerst in gegenseitiger Beratung zu lösen.
19.3. Kann eine Streitigkeit nicht einvernehmlich beigelegt werden, wird die Streitigkeit dem zuständigen Gericht im Bezirk unterbreitet, in dem 4planning ansässig ist, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.
Artikel 20 – Schlitzbestimmungen
20.1. Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem Vertrag, dem Angebot und etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen die Vereinbarungen zwischen 4planning und der Organisation.
In Situationen, in denen diese Bedingungen keine Vorkehrung treffen, wird 4planning nach Angemessenheit, Fairness und üblichen Handelspraktiken handeln.
20.3. Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an info@4planning.nl.
Datum des Inkrafttretens: 01-01-2025